Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber das richtige Vorgehen sehr wichtig. Als Anwalt für Arbeitgeber beraten wir umfassend, damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Kündigungsrecht Anwalt

Manchmal sind Kündigungen nicht zu vermeiden, sei es aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen. Manchmal ist die Entlassung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern im Einzelfall unumgänglich. Ganz gleich, aus welchen Gründen eine Kündigung ausgesprochen wird. Als Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall alle vertraglichen Vorgaben abklären, um Fehler bei einer Kündigung zu vermeiden. Sie müssen prüfen, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist oder nur der Weg über eine ausserordentliche Kündigung gegangen werden kann. Auch Kündigungsfristen und eventuelle Beteiligungen von Arbeitnehmergremien sind teilweise vorgeschrieben. Wie muss eine Kündigung in der Schweiz erfolgen? Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend. Hier zunächst eine grobe Übersicht.

Was ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wichtig?

Vor einer Kündigung, ist zunächst stets der Arbeitsvertrag zu prüfen. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

1. Liegt ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vor?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit dem Zeitablauf und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben sowohl Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberin und Arbeitgeber das Recht, der jeweils anderen Partei zu kündigen.

2. Wurden vertraglich spezielle Formvorschriften für die Kündigung vereinbart?

Eine Kündigung kann vorbehaltlich einer anderslautenden Abrede im Vertrag mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie ist auf Wunsch der Empfängerpartei schriftlich zu begründen. Sofern kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, müssen die Kündigungsfristen und allfällige Sperrfristen beachtet werden. Wir empfehlen, die Kündigung schriftlich zu verfassen und persönlich gegen Unterschrift einer Empfangsquittung zu übergeben.

3. Gibt es abweichende Kündigungsfristen?

Wurden abweichende Kündigungsfristen vereinbart, ist zu prüfen, ob diese Regelungen zulässig sind.

4. Welche Form der Kündigung wird gewählt?

Es gibt eine ordentliche Kündigung und eine ausserordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung bestehen keine besonderen Gründe, es sind lediglich Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Bei einer ausserordentlichen Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes, dafür müssen Fristen und Termine nicht eingehalten werden.

Was müssen Arbeitgeber noch bedenken?

• Kündigungsgründe

• Abklären des Kündigungsschutzes

• Sonderkündigungsschutz beachten

• Tarifverträge oder arbeitsvertragliche Verweise

• Beteiligung von Arbeitnehmergremien

• Formalitäten bei Ausspruch der Kündigung

• Mögliche Alternativen zur Kündigung

Als Anwalt für Arbeitgeber helfen wir Arbeitgebern, Rechte zu schützen und rechtliche Herausforderungen zu meistern. Rechtzeitig eingeholte Beratung kann helfen, weitreichende Fehler zu vermeiden oder angemessen auf Problematiken reagieren zu können. Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen dabei, sinnvolle und erforderliche Schritte entsprechend zu unternehmen.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Das Gesellschafts- und Handelsrecht gehört zu den Kerngebieten unserer Wirtschaftskanzlei. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise, um unseren Klientinnen zuverlässige und umfassende Dienstleistungen anzubieten.

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