Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber das richtige Vorgehen sehr wichtig. Als Anwalt für Arbeitgeber beraten wir umfassend, damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Manchmal sind Kündigungen nicht zu vermeiden, sei es aus wirtschaftlichen, betrieblichen oder persönlichen Gründen. Als Arbeitgeber sollten Sie in jedem Fall alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abklären, um Fehler zu vermeiden. Sie müssen prüfen, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist oder allenfalls der Weg über eine ausserordentliche Kündigung gegangen werden kann. Ein besonderes Augenmerk muss insbesondere auf die Kündigungsfristen, Sperrfristen in Folge Krankheit und dergleichen sowie allfällige Missbräuchlichkeit der Kündigung gelegt werden. Ist vorliegend eine Kündigung zulässig und wie muss diese erfolgen? Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend. Hier zunächst eine grobe Übersicht.
Was ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wichtig?
Vor einer Kündigung, ist zunächst stets der Arbeitsvertrag zu prüfen. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
1. Liegt ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vor?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit dem Zeitablauf und kann grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben sowohl Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberin und Arbeitgeber das Recht, der jeweils anderen Partei zu kündigen.
2. Wurden vertraglich spezielle Formvorschriften für die Kündigung vereinbart?
Eine Kündigung kann vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung im Arbeitsvertrag oder ggf. Gesamtarbeitsvertag mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen empfehlen wir, die Kündigung per A-Post-Plus oder Einschreiben zu versenden oder persönlich gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung zu übergeben.
3. Gibt es abweichende Kündigungsfristen?
Gemäss dem Obligationenrecht kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfristen jeweils auf Monatsende gekündigt werden:
Im 1. Dienstjahr 1 Monat
Im 2.-9. Dienstjahr 2 Monate
Ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate
Vorbehalten bleiben abweichende Kündigungsfristen gemäss Arbeitsvertrag oder ggf. Gesamtarbeitsvertrag.
4. Welche Form der Kündigung wird gewählt?
Es wird zwischen der ordentlichen Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) und der ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall.
Bei der ordentlichen Kündigung muss beachtet werden, dass die Kündigungsfristen eingehalten sind, keine Sperrfrist (z.B. infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft etc.) und keine Missbräuchlichkeit vorliegt (z.B. Alterskündigung, Konfliktkündigung etc.)
Die ausserordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf eines wichtigen Grundes, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Zudem muss die ausserordentliche Kündigung innert 2-3 Tagen nach Kenntnisnahme des Grundes ausgesprochen werden.
Was müssen Arbeitgeber noch bedenken?
• Kündigungsgründe
• Abklären des Kündigungsschutzes
• Sonderkündigungsschutz beachten
• Tarifverträge oder arbeitsvertragliche Verweise
• Beteiligung von Arbeitnehmergremien
• Formalitäten bei Ausspruch der Kündigung
• Mögliche Alternativen zur Kündigung
Als Anwalt für Arbeitgeber helfen wir Arbeitgebern, Rechte zu schützen und rechtliche Herausforderungen zu meistern. Rechtzeitig eingeholte Beratung kann helfen, weitreichende Fehler zu vermeiden oder angemessen auf Problematiken reagieren zu können. Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen dabei, sinnvolle und erforderliche Schritte entsprechend zu unternehmen.