Unsere Anwälte sind in den verschiedenen Bereichen des Nachlassverfahrens spezialisiert.
Wenn sich eine Gesellschaft mit einer Vielzahl von Forderungen von Gläubigerinnen und Gläubigern konfrontiert sieht, kann es passieren, dass sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in Schieflage gerät und die Forderungen nicht mehr rechtzeitig begleichen kann, obwohl sie eigentlich gesund ist. Schnell folgen Betreibungen, Klagen und es droht die Überschuldung. Anstatt den Konkurs anzumelden, kann die Gesellschaft beim Gericht ein Nachlassverfahren beantragen. Das Nachlassverfahren gewährt der Gesellschaft eine (finanzielle) Verschnaufpause und gibt ihr die Möglichkeit, sich zu erholen und wieder auf die Beine zu kommen. Dabei wird die Gesellschaft von einem Sachwalter begleitet.
Domenig & Partner als Sachwalterin
Das Nachlassgericht setzt die Sachwalterin oder den Sachwalter ein, die resp. der das Nachlassverfahren führt. Als Gläubiger oder Schuldner, der das Verfahren einleitet, können Sie dem Gericht eine bestimmte Sachwalterin oder einen bestimmten Sachwalter vorschlagen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahrene Sachwalterinnen und Sachwalter. Sie begleiten und unterstützen Unternehmen in Schieflage bei der Umsetzung von Sanierungsmassnahmen und stellen dabei stets sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt sind. Durch unsere wirtschaftliche Ausrichtung bieten wir eine umfassende Beratung.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen und Verwaltungsräte, die mit einer Insolvenzsituation konfrontiert sind schnell und umfassend, damit die notwendigen Schritte eingeleitet werden können. Als Parteianwälte unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und der Wahrung Ihrer Interessen gegenüber von Schuldnern mit Zahlungsschwierigkeiten.
Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Gerichten.
Unsere Philosophie
Als Sachwalter sind wir neutral und berücksichtigen die Interessen sämtlicher Anspruchsgruppen. Wir wirken aktiv mit, die das Unternehmen zu sanieren. Hierfür vermitteln wir zwischen den Gläubigern und der Nachlassschuldnerin und finden kreative Lösungen, welche die Interessen aller Beteiligter bestmöglich wahren.
Ablauf eines Nachlassverfahrens
Zuerst bewilligt das Gericht eine sogenannte provisorische Nachlassstundung. Ziel der provisorischen Nachlassstundung ist es zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist respektive dass mit den Gläubigern eine Lösung gefunden werden kann. Ist dies der Fall, bewilligt das Gericht die Nachlassstundung definitiv. Man spricht dann von der sog. definitiven Nachlassstundung.
Die definitive Nachlassstundung dauert üblicherweise weitere vier (4) bis sechs (6) Monate. In Ausnahmefällen kann die definitive Nachlassstundung bis zu 24 Monate dauern.
Wenn die Sanierung gelingt, hebt das Gericht die Nachlassstundung auf. Das Unternehmen nimmt wieder ganz normal am Wirtschaftsleben teil. Scheitert die Sanierung, eröffnet das Gericht den Konkurs über das Unternehmen.