Wie schütze ich meine Immaterialgüterrechte weltweit?

Das chinesische Wort «Shanzhai» bedeutete ursprünglich «Bergdorf», steht heutzutage jedoch für den Albtraum eines jeden Produkteherstellers: Produktepiraterie, Markendiebstahl und Warenfälschungen made in China. Wie Du Dich – nicht nur in China, sondern weltweit – optimal dagegen schützen kannst, erklären Dir Christian und Mauro in diesem Blogbeitrag.

Ausgangslage

Angenommen Du führst ein florierendes Schweizer KMU, welches Produkte herstellt und vertreibt. Die Art des Produktes ist unerheblich. Es kann sich dabei um Esswaren, Elektrogeräte, Spielzeuge, Kleidung und so weiter handeln. Weil das Geschäft so gut läuft, willst Du neue Märkte erschliessen. Der asiatische Raum dürfte ein offensichtlicher Kandidat sein. Bei der Marktanalyse musst Du aber feststellen, dass dort bereits Produkte im Umlauf sind, die Deinem zum Verwechseln ähnlich sind, den gleichen Namen tragen und/oder Dein Logo verwenden. Und das ohne Deine Einwilligung! Deine Immaterialgüterrechte wurden verletzt.

Die Immaterialgüterrechte im Überblick

Bevor wir Dir zeigen, wie Du Dich am effizientesten gegen Produktepiraterie, Markendiebstahl und Warenfälschungen schützen kannst, verschaffen wir uns einen Überblick über die wichtigsten Immaterialgüterrechte:

Marken (Trademarks)
Markenrechte schützen die Identität von Produkten. Geschützt werden können insbesondere der Markenname (z.B. «Adidas»), das Logo (die drei Streifen), der Produktename («Stan Smith») oder zum Teil auch Slogans («the brand with the three stripes»).

Patente
Erfindest Du ein neues Produkt, kannst Du dessen technischen Besonderheiten mittels Patent schützen. Während der Schutzdauer ist es der Konkurrenz untersagt, Kopien von Deiner Erfindung anzufertigen.

Designs
Designrechte schützen die äusseren Erkennungsmerkmale eines Produktes. Das kann die Form eines Stuhles sein, die Aufmachung der Verpackung oder sogar auch das verwendete Material und die Gestaltung einer Oberfläche.

Urheberrechte (Copyrights)
Im Gegensatz zu den vorgenannten Immaterialgüterrechten muss das Urheberrecht nicht eingetragen werden, sondern entsteht automatisch mir der Schöpfung eines bestimmten Werks. Es schützt literarische oder künstlerische Werke mit individuellem Charakter. Klassische Anwendungsfälle sind Zeichnungen, Texte, Filme oder Songs. Auch Werke der angewandten Kunst (z.B. Theateraufführen) oder Architekturbauten können erfasst sein.

Was es ausserhalb der Schweiz zu beachten gilt
Die angesprochenen Immaterialgüterrechte bestehen in diesen oder in ähnlichen Formen auch in anderen Ländern. Allerdings schützt die Registrierung einer Marke oder eines Designs in der Schweiz nicht vor Nachahmungen im Ausland. Die Immaterialgüterrechte müssen dementsprechend international geschützt werden. Über die World Intellectual Property Organization (WIPO) können diverse Schutzrechte auf eine Vielzahl von Ländern über eine zentrale Plattform ausgeweitet werden.

Nachfolgend werden die wichtigsten Vorkehrungen erläutert, mit welchen die im Ausgangsbeispiel geschilderte Lage bestmöglich verhindert werden kann:

  1. Früher Schutz der Immaterialgüterrechte
    Es ist wichtig zu wissen, dass Patent- und Designschutz in der Regel angemeldet werden müssen, bevor das Werk veröffentlicht wurde. Neue, geplante Produkte sind daher als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln, solange noch keine Schutzanmeldung stattgefunden hat.

    In vielen Länder gilt zudem das “first to file”-Prinzip. Demnach erhält derjenige Schutz- und Prioritätsrechte, der die Anmeldung eines Immaterialgüterrechts zuerst einreicht. Und zwar unabhängig davon, ob die Immaterialgüter zuvor persönlich oder von anderen im geschäftlichen Verkehr benutzt wurden. Je früher Du Deine Immaterialgüterrechte also schützen lässt, desto besser. Es sind zahlreiche Unternehmen tätig, deren Geschäftsmodell einzig die Registrierung von (halbwegs) berühmten Marken ist, nur um die Inhaber des Originals anschliessend zur Zahlung von Lösegeldern zu bewegen (sogenannte «Trademark-Squatter»). Kommt Dir ein Trademark-Squatter zuvor, musst Du entweder dessen Marke in einem Gerichtsverfahren (welches bis zu drei Jahren dauern kann) löschen lassen oder Dich für ein Vielfaches des normalen Registrierungspreises mit ihm einigen. In der Zwischenzeit musst Du hilflos zuschauen, wie Dritte Deine Marke verwenden. Dasselbe gilt übrigens für Patente und Designs, mit dem Unterschied, dass in solchen Fällen der Beweis, dass Dein Produkt das Original ist, wesentlich schwieriger zu erbringen sein dürfte.

    Vorausschauendes Agieren ist daher der wichtigste Punkt im Kampf gegen Nachahmer. Die Kosten für eine rechtzeitige Registrierung sind in jedem Fall geringer als die Kosten für nachträgliche Ungültigerklärungen.

  2. Vernetzung von Immaterialgüterrechten
    Ein einziges Produkt kann auf verschiedene Arten geschützt werden. So kann beispielsweise das Logo markenrechtlich, die Verpackung design- oder urheberrechtlich und das eigentliche Produkt patentrechtlich geschützt werden. Anders als in der Schweiz kann (oder sollte) in anderen Ländern wie z.B. China, Japan oder der USA auch das Urheberrecht registriert werden. Das ist zwar für die Entstehung des Urheberrechts nicht notwendig, gibt Dir aber eine Urkunde, die Du im Kampf gegen Nachahmer vorweisen kannst.

    Erfahrungsgemäss sind auswärtige Behörden und Handelsplattformen unberechenbar, wenn es um die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten durch ausländische Gesellschaften geht. Deshalb gewährt im Normalfall erst eine Verkettung von verschiedenen Immaterialgüterrechten hinreichenden Schutz. Dabei gilt: Je mehr Registrierungen, desto besser.

  3. Überwachung der Handelsplattformen
    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Je nach Produkteart gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit welchen Du gefälschte oder nachgeahmte Produkte ausfindig machen kannst. Wichtig ist, dass der weltweite Markt regelmässig überwacht wird, um Nachahmer so früh wie möglich zu entdecken.

    Daneben gibt es je nach Land weitere Schutzmöglichkeiten wie zum Beispiel die Registrierung der Originalprodukte bei den Zollbehörden, welche anschliessend gefälschte Produkte aus dem Verkehr ziehen. Zurzeit bietet diese Möglichkeit jedoch nur in Fällen von Markenrechtsverletzungen einen einigermassen zuverlässigen Schutz.

Meine Immaterialgüterrechte werden verletzt. Was nun?

Hast Du Dich zu spät um den Schutz Deiner Immaterialgüterrechte gekümmert oder werden diese trotzdem verletzt, muss dem Einzelfall entsprechend gegen die Nachahmer vorgegangen werden. Das kann von Abmahnungen der Nachahmer über Benachrichtigungen der Verkaufsplattformen bis hin zu kostspieligen Gerichtsverfahren gehen.

Fazit

Ein nachträgliches Vorgehen gegen Hersteller von Fake-Produkten ist nicht nur äusserst zeit- und kostenaufwendig, es raubt auch viele Nerven. Auch im Falle eines rechtzeitigen Schutzes ist man aber nicht gänzlich vor Fälschungen gefeilt. Die ständige Kontrolle und Erneuerung der Immaterialgüterrechte ist daher unentbehrlich.

Willst Du wissen, ob Du Deine Immaterialgüterrechte in der Schweiz und International hinreichend geschützt hast? Dann melde Dich bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Mehr Informationen zum Thema Datenschutz.

IT- und Technologierecht

Rechtsstreitigkeiten in der IT: Tipps für Unternehmen zur Risikominimierung

Arbeitsrecht

Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle im Überblick

IT- und Technologierecht

KI-Dienste: Haftung, Verträge, Datenschutz und Co.

Datenschutz

1 Jahr neues Datenschutzgesetz

Datenschutz

Google Consent – Kommt die Pflicht zum Cookie-Banner?

Arbeitsrecht

Homeoffice IV

optional
optional
optional